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Wichtige Informationen zu Ihrem Rezept

Entsprechende Bedeutung der Nummern auf dem nebenstehenden Bild

gebührenfrei: es muss kein Rezeptanteil bezahlt werden (jedoch Festbetragszuzahlungen)
gebührenpflichtig: es müssen Rezeptanteil und ggf. die Festbetragszuzahlung gezahlt werden

(Unter dem Festbetrag versteht man den Betrag, der von der Krankenkasse für die verordnete Menge eines Wirkstoffes maximal gezahlt wird. Alles, was über den von der Krankenkasse gezahlten Betrag für ein Arzneimittel hinausgeht, muss vom Patienten übernommen werden. Dieser Betrag heißt Festbetragsaufzahlung.)

noctu: die Krankenkasse übernimmt den Nachtdienstzuschlag der Apotheke.
sonstige: ohne besondere Bedeutung
Unfall: ja/nein
Arbeitsunfall: ja/nein

AOK = Primärkassen
LKK = Landwirtschaftliche Krankenkassen
BKK = Betriebskrankenkassen
IKK = Innungskrankenkassen
VdAK = Verband der angestellten Krankenkassen

(Zahlencode für Rentner, Hausfrau, Kind, alter Mensch, etc.)

Informationen zur Gültigkeit:
Kassenrezepte sind 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig, danach noch 2 Monate als Privatrezept.
Privatrezepte sind 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
Betäubungsmittelrezepte sind 7 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Nach den genannten Fristen ist das Rezept ungültig und darf von der Apotheke nicht mehr angenommen werden.

Die Apotheke darf kein Präparat eines anderen Herstellers trotz gleichem Wirkstoff, Wirkstoffgehalt und Zubereitung abgeben. Es muss exakt das vom Arzt verordnete Arzneimittel abgegeben werden.

Pro Rezept sind maximal drei Verordnungen erlaubt.

Hier müssen die Anschrift des Arztes, seine Telefonnummer, die Arztnummer auf der Codierleiste in scanbarer Schrift und seine Unterschrift eingetragen sein
Ohne diese Angaben ist das Rezept ungültig und muss neu ausgestellt werden.

Die Felder 6 bis 9 dienen zur Kennzeichnung von besonderen Verordnungen, wie z.B.
- alle zuzahlungsfrei (BVG = Bundesversorgungsgesetz)
- Hilfsmittel (z.B. Windeln f. Inkontinenz oder Gehhilfen usw.)
- Impfstoffe bei behördlich genehmigten Vorsorgeimpfungen
- Sprechstundenbedarf

Eindeutiges Kennzeichen der abgebenden Apotheke, die bei Abgabe der Medikamente aufgedruckt wird. 

Die Apotheke druckt hier die Pharmazentralnummern (PZN), die Zuzahlung und den Krankenkassenpreis auf das Rezept (in scanbarer Schrift (nach Vorschrift), damit die Rezepte maschinell ausgewertet werden können!)